Was ist die Vorabpauschale und wie wirkt sie sich 2023 aus?

In den vergangenen zwei Jahren blieb vielen Anlegern, die in den Jahren 2021 und 2022 in ETFs investierten, die Vorabpauschale erspart, da der Basiszins negativ war. Doch 2023 ändert sich die Lage aufgrund des veränderten Zinsumfeldes, was diese Regelung für viele Anleger zum ersten mal relevant macht.

Die Vorabpauschale soll eine steuerliche Gleichstellung zwischen ausschüttenden und thesaurierenden ETFs schaffen. Thesaurierende ETFs, die Erträge wieder anlegen statt auszuschütten, hatten bisher den Vorteil der Steuerstundung. Mit der Vorabpauschale greift das Finanzamt vorab ein, um eine „faire“ Besteuerung zu gewährleisten.

				
					Basiszins 2020: 0,07%
Basiszins 2021: -0,45%
Basiszins 2022: -0,05%
Basiszins 2023: 2,55%




				
			

Die Berechnung der Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Mindestertrag, der für Investmentfonds, einschließlich ETFs, berechnet wird. 

Der erste Schritt in der Berechnung ist die Ermittlung des Basisertrags, der sich aus dem Basiszins ableitet. Für das Jahr 2023 liegt dieser Basiszins bei 2,55%. Konkret bedeutet dies: Der Wert des ETFs am 1. Januar wird mit dem Basiszins und dem Faktor 0,7 multipliziert, um den Basisertrag zu berechnen. Bei einem ETF-Wert von 20.000 € ergibt sich somit ein Basisertrag von 357€.

				
					Basisertrag = 20.000 Euro * 2,55% * 0,7 = 357,00 Euro

				
			

Wenn der Wertzuwachs des ETFs oder Fonds am Ende des Jahres geringer ist als der Basisertrag, wird dieser Wertzuwachs für die weitere Berechnung herangezogen. Andernfalls erfolgt die Berechnung anhand des Basisertrags.

Ausgeschüttete Beträge im Laufe des Jahres reduzieren ebenfalls die Vorabpauschale, da auf diese Ausschüttungen bereits Steuern entfallen sind.

Übersteigen die Ausschüttungen den Basisertrag, entfällt die Pauschale komplett. Sind die Ausschüttungen niedriger als der Basisertrag, ergibt sich die Vorabpauschale aus der Differenz zwischen Basisertrag und den Ausschüttungen.

				
					Beispiel 1: 
Wert des ETFS am Jahresanfang: 20.000 €
Wert des ETFS am Jahresanfang: 30.000 €
Wertzuwachs: 10.000 €
Basiswert: 357,00 €
Vorabpauschale: 357,00 €

Beispiel 2: 
Wert des ETFS am Jahresanfang: 20.000 €
Wert des ETFS am Jahresanfang: 20.200 €
Wertzuwachs: 200,00 €
Basiswert: 357,00 €
Vorabpauschale: 200,00 €
				
			

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Teilfreistellung und Steuerlast

Bei Aktien-ETFs sind 30% der Erträge steuerfrei. Folglich sind nur 70% der Vorabpauschale steuerpflichtig. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn der ETF oder Fonds mindestens 51% oder mehr Aktien enthält. Für den Großteil der gängigen ETFs, wie beispielsweise den MSCI World oder den FTSE All World, trifft diese Bedingung selbstverständlich zu.

Fondskategorie: Teilfrei­stellungs­satz

  • Aktienfonds mit mind. 51 % Aktienanteil: 30 %
  • Mischfonds mit mind. 25 % Aktienanteil: 15 %
  • Immobilienfonds mit mind. 51 % in Immobilien: 60 %
  • Immobilienfonds mit mind. 51 % ausländischer Immobilien: 80 %
  • Sonstige Investmentfonds: Keine Teil­freistellung
 
				
					Vorabpauschale (nach TFQ) = 357,00 € * 0,7 = 249,90 €

Steuern auf Vorabpauschale = 249,90 € * 26,375% = 65,91 €
				
			

Die zu zahlende Steuer beträgt dann 26,375% (inklusive Solidaritätszuschlag) auf die steuerpflichtige Vorabpauschale. Für Kirchensteuerpflichtige liegt dieser Wert etwas höher.

Die zu zahlende Steuer ist mit dem Sparerpauschbetrag verrechenbar. Der Sparerpauschbetrag beträgt aktuell 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete. Dieser Betrag kann gegen die anfallende Steuer auf Kapitalerträge, einschließlich der Steuer auf die Vorabpauschale, angerechnet werden. Dadurch lässt sich die steuerliche Belastung effektiv senken, solange die Gesamthöhe der Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag nicht übersteigt.

Um euch die Berechnung zu erleichtern, habe ich einen Vorabpauschale-Rechner erstellt. Mit diesem könnt ihr einfach und schnell die Vorabpauschale und eure individuelle Steuerlast berechnen.

ETF Steuerrechner

Vorabpauschale Steuerrechner für ETFs und Fonds





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